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Chalet Zugspitze
Joachim von Hoyningen-Huene
Friederweg 8
82491 Grainau

Bildrechte

Design & Umsetzung

Easybooking
zadego GmbH
www.easybooking.eu

Anton-Melzer-Straße 10
6020 Innsbruck - Austria

Inhalt des Online-Angebots

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Allgemeine Geschäftsbedingung

In Anlehnung an den Muster-Mietvertrag des Deutschen Tourismusverbands vom April 2020.

§ 0 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen den Inhabern vom Chalet Zugspitze bzw. der Garten- und Lodge Apartments und dem Kunden über die mietweise Überlassung des Ferienhauses bzw. einer Ferienwohnung.

§ 1 Mietgegenstand

a)         Vermietet wird das Ferienhaus „Chalet Zugspitze“ bzw. die Apartments „Garten Apartment“ und/oder „Lodge Apartment“ am Friederweg 8 in Grainau, Deutschland. Der Grundrissplan skizziert die Parkplätze und auch grob die Möblierung der einzelnen Zimmer. Die tatsächlichen Möbel finden Sie auf den Bildern.

b)         Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus wird mit folgender Ausstattung vermietet:

Ausstattung

Ferienhaus „Chalet Zugspitze“

Ferienwohnung „Garten Apartment“

Ferienwohnung
„Lodge Apartment“

Zimmer

Schlafzimmer

Das Ferienhaus „Chalet Zugspitze“ besteht aus dem „Garten“ und „Lodge Apartment“. Insofern entspricht die Ausstattung beider Apartments zusammen.

3 Schlafzimmer für jeweils maximal 3 Personen

1 Schlafzimmer mit en Suite Etagenbett und Bad (für max. 4 Personen)

Wohnzimmer

1 Wohnzimmer kombiniert mit Ess- und Küchenbereich.

1 Wohnzimmer kombiniert mit Esszimmer.
Zusätzlich Schlafcouch (für max. 2 Personen)

Küche

Integriert in Wohn- und Esszimmer

Große Küche mit Bartisch und -Hocker

Kachelofen

n.a.

Garagen und Stellplätze

Garage P1 und Stellplatz P2 (siehe Grundrissplan)

Garage P3 und Stellplatz P4 (siehe Grundrissplan)

Bad und Toiletten

1 Bad mit Doppel-Dusche, 2 Waschbecken und Toilette

1 zusätzliche Toilette mit Waschbecken

1 Bad mit Wanne, Dusche, 2 Waschbecken, und Toilette

1 zusätzliche Toilette mit Waschbecken

Ausstattung

Geschirrspülmaschine

Entspricht Ausstattung beider Apartments zusammen.

Kaffeemaschine

Kühl- & Gefrierschrank

Toaster

Backofen und Kochfeld

Mit Pyrolyse, Pizza-Stufe und Induktion

Mit Pyrolyse, Pizza-Stufe und Induktion

Flat TV

55 Zoll Samsung QLED

55 Zoll Samsung QLED

Kabel TV

✓ inklusive Sky Cinema Programmen

Internet

Bis zu 1Gbit/Sekunde

Bis zu 1Gbit/Sekunde

Bettwäsche

1 pro Person ohne Aufpreis

1 pro Person ohne Aufpreis

Handtücher

1 Handtuch/Person ohne Aufpreis

Zusätzlich 1 Saunatuch/Person wenn Wellness gebucht wurde

1 Handtuch/Person ohne Aufpreis

Zusätzlich 1 Saunatuch/Person wenn Wellness gebucht wurde

Wellness

Sauna

Exklusive Nutzung; Bei Direktbuchung inbegriffen – sonst 200€/Aufenthalt

Nutzung ggf. zusammen mit Bewohnern des anderen Apartments, bei Direktbuchung inbegriffen – sonst 200€/Aufenthalt

Nutzung ggf. zusammen mit Bewohnern des anderen Apartments, bei Direktbuchung inbegriffen – sonst 200€/Aufenthalt

Whirlpool

Exklusive Nutzung; Bei Direktbuchung inbegriffen – sonst 200€/Aufenthalt

Nutzung ggf. zusammen mit Bewohnern des anderen Apartments, bei Direktbuchung inbegriffen – sonst 200€/Aufenthalt

Nutzung ggf. zusammen mit Bewohnern des anderen Apartments, bei Direktbuchung inbegriffen – sonst 200€/Aufenthalt

Garten-Lounge

Exklusive Nutzung

Nutzung ggf. zusammen mit Bewohnern des anderen Apartments

Nutzung ggf. zusammen mit Bewohnern des anderen Apartments

                                                                                  

c)         Die Größe der Mieträume beträgt circa 200 qm. Die maximale Belegungszahl beträgt:

  • für das Ferienhaus „Chalet Zugspitze“: 8  Erwachsene, 5  Kinder (bis 16 Jahren).
  • für das „Garten Apartment“ (ca. 100qm): 6 Erwachsene, 3 Kinder (bis 16 Jahren).
  • für das „Lodge Apartment“ (ca. 100qm): 4  Erwachsene, 2  Kinder (bis 16 Jahren).

d)      Zur Sicherheit befindet sich eine Kamera auf dem Gelände, die lediglich Teile des Vorgartens und insbesondere die Garagen und Einfahrt des Ferienhauses aufnimmt. Diese kann auch Wunsch für den Zeitraum des Aufenthalts deaktiviert werden, wenn der Mieter diesen Wunsch äußert.

e)      Die vermietete Ferienwohnung/ das vermietete Ferienhaus darf von dem Mieter ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt und nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden, es sei denn es ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Haus nicht für Parties/Feierlichkeiten mit lauter Musik und/oder hausfremden Gästen benutzt werden darf. Somit sind insbesondere Junggesellenabschiede, Abschluss-Feiern, Geburtstagsfeiern, etc. explizit untersagt.

§ 2 Vermietungszeitraum und Vertragsschluss

a)         Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus wird für den Zeitraum gemäß Buchung vermietet.

b)         Der Mietvertrag über die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus wird über die Buchung verbindlich geschlossen.

§ 3 Mietpreis und Nebenkosten

a)         Die Preis-Information gemäß Buchung sind vereinbart.

b)         Der vereinbarte Mietpreis enthält sämtliche pauschal berechnete Nebenkosten (z.B. für Wasser, Strom, Heizung).

§ 4 Anzahlung, Kaution und Bezahlung

a)         Die Anzahlung beträgt 30% vom Gesamtbetrag und ist mit der Buchung fällig. 70% werden spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig. Falls die Buchung weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt abgeschlossen wird ist der Gesamtbetrag bei Buchung fällig.

b)         Die Kaution wird als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbart und beträgt 900€ für das Chalet Zugspitze bzw. jeweils 500€ für das Garten- oder Lodge-Apartment. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung (Gesamtbetrag abzüglich Anzahlung) spätestens 4 Wochen vor Anreise zu überweisen und ist nicht verzinslich. Die Kaution wird innerhalb einer Woche nach Abreise nach eventuellen Abzügen die vorher mitgeteilt werden auf das Konto des Mieters zurück überwiesen.

d)         Die Zahlungen sind auf folgendes Bankkonto zu überweisen:

Kontoinhaber: Isabella und Joachim von Hoyningen-Huene

Kreditinstitut: HypoVereinsbank

IBAN: DE17 70020270 0661910666

Verwendungszweck: Ihr Buchungscode

e)         Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim Vermieter eingehen, behält sich der Vermieter vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall ist der Mieter zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Mieter kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.

§ 5 An- und Abreise

a)         Der Vermieter stellt das Chalet bzw. die Apartments am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Idealerweise erfolgt der Bezug zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Der Mieter teilt dem Vermieter die erwartete Ankunftszeit am Anreisetag mit - insbesondere falls der Mieter nach 18.00 Uhr anreisen sollte.

b)         Der Mieter hat das Mietobjekt dem Vermieter am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Der Mieter muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren. Bitte beachten Sie dabei die Mülltrennung.

§ 6 Inventarliste und Pflichten des Mieters

a)         Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Mieter die Ferienwohnung / das Ferienhaus anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter (oder der von dem Vermieter benannten Kontaktperson) etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen.

b)         Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Mieter schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Vermieter gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Mieters, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass auf der Terrasse, im und am Whirlpool sowie in der Sauna nur Kunststoff-Becher erlaubt sind, um Verletzungen der Gäste durch Scherben und Schäden am Whirlpool zu vermeiden. Insbesondere soll auch darauf hingewiesen werden, dass die Mülltrennung sorgfälltig vorgenommen wird. Bei unzureichender Trennung berechnen wir mindestens 100€ für die Entsorgung des gemischten Mülls. 

c)         Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem Vermieter zu melden. Falls der Mieter Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Mieter hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.

d)         Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.

e)         Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Mieter selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.

f)          Der Mieter muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Mieter diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Vermieter dem Mieter gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Mieter mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.

§ 7 Rücktritt durch den Mieter

a)         Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Hierfür bedarf es einer Rücktrittserklärung in Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

b)         Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag hat der Mieter pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

  • bis 6 Monate vor Anreise wird die Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags berechnet.
  • < 6 Monaten bis 4 Wochen vor Anreise werden 50% des Gesamtbetrags berechnet.
  • < 4 Wochen bis 1 Tag vor Anreise werden 90% des Gesamtbetrags berechnet.
  • Bei Nicht-Anreise/No-Show oder frühzeitige Abreise wird lediglich die Kurtaxe zurückerstattet.

c)         Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

d)         Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so kann er einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Mieter und Vermieter bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. Sofern ein Dritter in den Mietvertrag eintritt, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Vermieter gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

§ 8 Kündigungsrecht

a)         Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

b)         Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 9 Kündigungsrecht des Vermieters

a)         Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Mieter (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Mieter vor. Dies berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.

b)         Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

§ 10 Kündigungsrecht des Mieters

a)         Für den Mieter handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.

b)         Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

§ 11 Haftung des Vermieters

a)         Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Vermieter die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß  erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Falls der Mieter bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Speziell soll geregelt sein, dass bei einem Defekt des Whirlpools oder der Sauna der Vermieter sich unverzüglich um Reparatur bemüht. Falls Sauna und Whirlpool nicht innerhalb von 24h wieder nutzbar sind, muss der Vermieter dem Mieter mit einmalig 200€ für die Dauer seines Aufenthalts für den Ausfall entschädigen.Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.

b)         Der Mieter ist dazu verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Falls der Mieter diese Meldung unterlässt, so hat er dem Vermieter gegenüber keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere auch keine Ansprüche auf Mietminderung). Außerdem ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterbliebene Mängelanzeige entstanden Schadens verpflichtet.

c)         Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen.

§ 12 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung

a)         Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere unerlaubte Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.

b)         Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

§ 13 Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen darf der Mieter nur dann in der Unterkunft halten oder zeitweilig verwahren, falls ihm dies durch den Vermieter ausdrücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Mieter für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

a)         Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Mieter seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat, er nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

b)         Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Ort der Beherbergung.

c)         Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 15 Änderungen des Vertrages und salvatorische Klausel

a)         Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

b)         Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.